Aufgaben Ortsbeauftragter

Der Ortsbeauftragte ist der Vertreter eines nicht selbständigen Ortes gegenüber der zuständigen Stadt bzw. Gemeinde.

Er hat, wie ein Ortsvorsteher, Hilfsfunktionen für die Stadt-/ Gemeindeverwaltung zu erfüllen und steht den Bürgern als Ansprechpartner zur Verfügung. Ortsbeauftragte werden vom Rat der Stadt bzw. Gemeinde bestimmt. Dabei folgt dieser in der Regel dem Vorschlag des jeweiligen Ortsrates.

In Niedersachsen sind Ortschaften mit Ortsrat und ohne Ortsrat möglich. Ob ein Ortsrat gewählt oder ein Ortsvorsteher eingesetzt wird, regelt die Hauptsatzung der Stadt oder Gemeinde, der die Ortschaft angehört.

In Ortschaften ohne Ortsrat ist der Ortsvorsteher Vertreter eines nicht selbständigen Ortes gegenüber der zuständigen Stadt oder Gemeinde. Er hat auch Hilfsfunktionen für die Stadt- oder Gemeindeverwaltung zu erfüllen und steht den Bürgern als Ansprechpartner zur Verfügung.

In Ortschaften mit Ortsrat wählt der von den Bürgern der Ortschaft gewählte Ortsrat aus seiner Mitte einen Ortsbürgermeister, der Hilfsaufgaben in der Gemeindeverwaltung erfüllt. Die Übernahme dieser Hilfsfunktionen kann aber abgelehnt werden und einem/einer Ortsbeauftragten vor Ort übertragen werden.

In der Hauptsatzung der Stadt Einbeck ist festgelegt, dass die/der Ortsbeauftragte im Interesse einer bürgernahen Verwaltung Hilfsfunktionen für die Stadtverwaltung ausübt.

Hierzu zählen insbesondere:

  1. Beratung der Bürgerinnen und Bürger in allgemeinen Verwaltungsangelegenheiten
  2. Mithilfe bei der Vorbereitung und Durchführung von Wahlen
  3. Mitwirkung bei Erhebungen für statistische Zwecke und Sammlungen
  4. Durchführung von Ortsbesichtigungen und örtlichen Ermittlungen auf Anfrage der Stadtverwaltung
  5. Aushang von amtlichen Bekanntmachungen
  6. Überwachung von Lieferungen und Leistungen für Einrichtungen der Ortschaft und Vornahme der Bescheinigung der Richtigkeit auf Rechnungen, Lieferscheinen, Lohnzetteln, usw.
  7. Überwachung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze der Ortschaft auf ihren verkehrssicheren Zustand. Die Überwachung umfasst auch die Kontrolle der Straßen der Ortschaft auf Durchführung des Winterdienstes
  8. Mitwirkung bei der Überwachung der in der Ortschaft vorhandenen öffentlichen Einrichtungen, Gebäude und Grundstücke der Stadt
  9. Mitwirkung bei der Gestaltung des Ortsbildes
  10. Aktivierung des ehrenamtlichen Engagements
  11. Erteilung von Lebensbescheinigungen in Rentenangelegenheiten
  12. Mitwirkung bei Amtshilfeersuchen in der Sozialversicherung

Der Ortsbeauftragte führt ein Dienstsiegel der Stadt Einbeck für genau definierte Bescheinigungen und Beglaubigungen. Es dürfen nur gebührenfreie Amtshandlungen vorgenommen werden.